Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen der Plan & Code Automation Ltd. im Bereich Automatisierung, Engineering, Elektrokonstruktion und Softwareentwicklung.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Plan & Code Automation Ltd., 77 Camden Street Lower, Dublin, D02 XE80, Irland, und ihren Kunden über technische Dienstleistungen sowie zeitlich befristete Softwarelizenzen im Abonnement.
Der Vertrieb in Deutschland erfolgt über die Plan & Code Automation UG, Traarer Str. 154a, 47829 Krefeld. Vertragspartner und Rechnungsaussteller ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Bestellvorgang oder der Auftragsbestätigung.
2. Leistungen und Softwareprodukte
Das Angebot umfasst insbesondere Automatisierung und SPS-Engineering, EPLAN und Elektrokonstruktion, technische Softwareentwicklung, Engineering-Tools, lokale KI-Anwendungen sowie technische Beratung und Projektunterstützung.
Umfang, unterstützte Systeme, technische Voraussetzungen und enthaltene Funktionen eines Softwareprodukts ergeben sich aus der Produktbeschreibung und der bei Vertragsschluss gewählten Konfiguration.
3. Vertragsschluss
Produktdarstellungen und Preisangaben auf der Website sind noch kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme einer Bestellung, Bereitstellung bzw. Aktivierung der Lizenz oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Vor Vertragsschluss werden Produkt, Lizenzumfang, Abrechnungszeitraum, Gesamtpreis und gegebenenfalls anfallende Steuern angezeigt oder in Textform mitgeteilt.
4. Abonnement, Laufzeit und Verlängerung
Softwarelizenzen können – abhängig vom Produkt – mit monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Abrechnung angeboten werden. Der bei Bestellung gewählte Abrechnungszeitraum ist zugleich die anfängliche Vertragslaufzeit.
Sofern im Bestellvorgang nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, verlängert sich das Abonnement am Ende der jeweiligen Laufzeit automatisch um einen weiteren Zeitraum gleicher Dauer. Die zum Verlängerungszeitpunkt geltenden Preise werden nur angewendet, wenn eine Preisänderung zuvor gemäß Ziffer 8 mitgeteilt wurde.
5. Kündigung
Das Abonnement kann jederzeit ohne zusätzliche Kündigungsfrist zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung ist mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail an info@plancodeautomation.com, möglich. Soweit im Kundenkonto eine Kündigungsfunktion bereitsteht, kann sie zusätzlich dort ausgeübt werden.
Nach Wirksamwerden der Kündigung endet die automatische Verlängerung. Der Zugang zur Software bleibt grundsätzlich bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Lizenzumfang und zulässige Nutzung
Der Kunde erhält für die Dauer eines aktiven Abonnements ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen. Die Nutzung ist auf die gebuchten Arbeitsplätze, Benutzer, Module und Fachrubriken beschränkt.
Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder Lizenzschlüsseln, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, unzulässige Vervielfältigung sowie Vermietung oder Weiterverkauf der Software sind nicht gestattet. Herstellerprogramme, externe Dienste, KI-Modelle, Datenquellen und Drittanbieter-Lizenzen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich beschrieben ist.
6.1 Lokale KI, Ollama und Sprachmodelle
Ollama, Sprachmodelle und Modellgewichte sind separate Drittanbieterkomponenten und nicht Bestandteil der Plan-&-Code-Softwarelizenz, sofern dies im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Der Kunde installiert und betreibt diese Komponenten eigenverantwortlich und beachtet die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des konkret ausgewählten Modells.
Das voreingestellte Modell kann durch den Kunden geändert werden. Vor betrieblicher oder kommerzieller Nutzung sowie vor einer Weitergabe sind Modellname, Version beziehungsweise Digest, Anbieter, Lizenz und Acceptable Use Policy zu prüfen. Weitere Angaben enthält die Datei Drittanbieter- und KI-Modellhinweise.
7. Bereitstellung, Updates und Verfügbarkeit
Die Lizenz wird nach Vertragsschluss und erfolgreicher Zahlungszuordnung bereitgestellt oder aktiviert. Während der aktiven Laufzeit können Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates und funktionale Aktualisierungen bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikationsnetzen und Ausfälle externer Dienste können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Wir bemühen uns um eine angemessene Behebung innerhalb unseres Einflussbereichs.
8. Preise, Abrechnung und Preisänderungen
Es gilt der bei Bestellung angezeigte oder individuell vereinbarte Preis für den gewählten Abrechnungszeitraum. Ob Preise Umsatzsteuer enthalten, wird vor Vertragsschluss ausgewiesen. Rechnungen und Zahlungen sind zu den im Bestellvorgang oder auf der Rechnung genannten Terminen fällig.
Preisänderungen für eine künftige Verlängerungsperiode werden rechtzeitig vor deren Beginn in Textform angekündigt. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er das Abonnement bis zum Ende des laufenden Zeitraums kündigen. Bereits bezahlte Zeiträume bleiben unverändert.
9. Zahlungsverzug und Sperrung
Bei ausbleibender oder zurückgebuchter Zahlung dürfen wir nach angemessener Erinnerung den Lizenzzugang vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht für bereits fällige Beträge bleibt bestehen. Vor einer endgültigen Beendigung erhält der Kunde, soweit zumutbar und gesetzlich erforderlich, Gelegenheit zur Abhilfe.
10. Testversionen und Vorabversionen
Test-, Demo- und Vorabversionen dürfen nur für den angegebenen Zweck und Zeitraum verwendet werden. Sie können funktional, zeitlich oder nach Anzahl der Vorgänge begrenzt sein. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit, bestimmte Funktionen oder Übernahme von Testdaten in eine Produktivversion besteht nicht.
11. Mitwirkung, Datensicherung und technische Verantwortung
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Systemzugänge und geeignete technische Voraussetzungen rechtzeitig bereit. Vor Installation, Updates, Datenimporten oder umfangreichen Verarbeitungsvorgängen sind angemessene Sicherungskopien anzulegen.
Technische Berechnungen, KI-Ausgaben, SPS-Code und Engineering-Ergebnisse sind fachlich zu prüfen. Sie ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Sicherheitsvalidierungen oder Entscheidungen qualifizierter Fachpersonen.
12. Nutzungsrechte an individuellen Arbeitsergebnissen
Für individuell erstellte Software, Dokumentationen, Berechnungen oder technische Unterlagen erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung. Urheber- und sonstige Schutzrechte verbleiben, soweit nicht anders vereinbart, beim jeweiligen Rechteinhaber.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
14. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Unternehmern kann zunächst Nacherfüllung verlangt werden, soweit gesetzlich zulässig. Eine unterbrechungs- oder fehlerfreie Funktion in jeder kundenseitigen Systemumgebung kann nicht zugesichert werden.
Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haften wir unbeschränkt. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach dem anwendbaren Recht und den individuellen Vereinbarungen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
15. Verbraucherrechte und Widerruf
Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rechte für digitale Produkte und Fernabsatzverträge zu. Informationen über ein bestehendes Widerrufsrecht, dessen Ausübung und ein Muster-Widerrufsformular werden, soweit erforderlich, vor Vertragsschluss gesondert bereitgestellt.
Soll mit der Bereitstellung digitaler Inhalte vor Ablauf einer Widerrufsfrist begonnen werden, wird eine hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung über die Kenntnis eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts gesondert eingeholt. Diese AGB ersetzen eine solche Erklärung nicht.
16. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt irisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 5. September 2026